» Hypothekar- und Katastersteuern bei Abschluss eines Leasing-Rückkaufes
» Wohnungskauf
» Vergünstigungen „Erstwohnung“
» Abschreibung der Irpef zu 36 Prozent für die Wiedergewinnung
» Entschliessung der Agentur der Einnahmen vom 01.12.2008
» Anwendung des Systems Preis - Wert (Prezzo-Valore)
» Neuerlicher Erwerb der Erstwohnung im Schenkungswege
» Reverse charge
Neuerlicher Erwerb der Erstwohnung im Schenkungswege
Verlust der steuerlichen Begünstigungen im Sinne der Anmerkung II-bis, Art. 1 der Tarifordnung, Teils I des VPR Nr. 131/1986 - Steuerguthaben im Sinne des Art. 7 des Gesetzes Nr. 448/1998
Die Agentur der Einnahmen hat mit Entschliessung Nr. 125/E vom 03.04.2008 klargestellt, dass beim Verkauf einer Wohnung, für die die Begünstigungen der Erstwohnung beansprucht worden sind und dem Erwerb mittels Schenkung innerhalb eines Jahres einer weiteren Wohnung ohne Luxuscharakter getätigt durch den Ehegatten, Verwandten oder Verschwägerten im Schenkungswege, das vom Art. 7 des Gesetzes 448/1998 vorgesehene Steuerguthaben dem Schenkungsnehmer nicht zusteht. Sollte daher der Wiederverkauf innerhalb von fünf Jahren erfolgt sein, so verliert der Verkäufer die steuerlichen Begünstigungen, die für die Erstwohnung vorgesehen sind.